Der Verbrauchsausweis orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten der Vergangenheit. Er wird aus den Daten von mindestens drei Abrechnungsperioden für alle Wohneinheiten des Gebäudes ermittelt – es gibt also keinen Energieausweis für einzelne Wohnungen, sondern nur einen für das ganze Haus.
Bei der Berechnung des Verbrauchskennwertes im Energieausweis müssen länger andauernde Leerstände ebenso berücksichtigt werden wie die lokalen Witterungsverhältnisse für die einzelnen Abrechnungsperioden. Letzteres ist nötig, da ein besonders milder Winter ansonsten einen besseren energetischen
Zustand des Hauses darstellen könnte, ein besonders harter umgekehrt einen schlechteren Dämmzustand. Dies erfolgt durch die rechnerische Einbeziehung des so genannten Klimafaktors. Eingetragen werden die Ergebnisse auf der Seite drei des Energieausweises.
Der Vorteil liegt darin, dass die Datenerhebung im Regelfall einfacher ist und weniger Fehler passieren können. Nachteilig ist, dass die Kennwerte stark vom Heizverhalten der Bewohner abhängig sind. Auch Leerstand wird manchmal falsch erfasst und kann das Ergebnis verfälschen.
Beim Bedarfsausweis wird der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes durch ein technisches Gutachten ermittelt. Der Beurteilung liegen allein bauliche Aspekte wie beispielsweise das Baujahr, der Gebäudetyp, die Gebäudegröße und Anzahl der Wohnungen sowie technische Daten der Heizungsanlage, die Qualität der Fenster und der Dämmung zugrunde.
Der bedarfsorientierte Ausweis wird bei Neubauten obligatorisch ausgestellt. Ansonsten ist er nur verpflichtend für Mehrfamilienhäuser, die noch nicht die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten und weniger als fünf Wohneinheiten haben. Bei Gebäuden mit mindestens fünf Wohneinheiten geht der Gesetzgeber davon aus, dass das unterschiedliche Verbrauchsverhalten zahlreicher Bewohner sich gegenseitig ausgleichen und ein Verbrauchsausweis demzufolge ausreichend ist. Hier werden die Ergebnisse auf Seite zwei des Energieausweises eingetragen.
Der Bedarfsausweis enthält sowohl einen Wert zum Endenergiebedarf als auch einen zum Primärenergiebedarf. Ist letzterer Wert höher als der Endenergiebedarf, ist von einer Beheizung mit einem weniger umweltfreundlichen Energieträger auszugehen. Der Verbrauchsausweis enthält statt der Angabe zum Endenergiebedarf eine Zahl zum – tatsächlichen – Endenergieverbrauch.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP), ist eine auf Sie zugeschnittene Strategie, um Ihr Gebäude Schritt für Schritt zu sanieren. Ein Energieberater oder eine -beraterin legt diese Strategie gemeinsam mit Ihnen fest. Diese Sanierungsschritte sind dabei so aufeinander abgestimmt, dass Ihre Umbau- und Modernisierungsaktivitäten ökonomisch und energetisch optimiert sind.
Der Umfang des iSFP richtet sich dabei nach Ihren Wünschen und Möglichkeiten als Hausbesitzer:in. Im iSFP können wenige Einzelmaßnahmen beschrieben werden, der Plan kann aber auch bis zur kompletten Gebäudesanierung reichen. Wenn der iSFP fertig ist, erhalten Sie die beiden für Sie wichtigsten Dokumente: „Mein Sanierungsfahrplan“ und die „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“.
Der iSFP wird in der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA ) anerkannt. Damit können Sie einen Zuschuss für Ihre Energieberatung erhalten. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. In diesem PDF erfahren Sie Grundlegendes zum iSFP.
(ab Frühjahr 2023)