Der Energie­ausweis 

Antworten auf die wichtigsten Fragen

– Zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Wohngebäude sind Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss oder auch qualifizierte Handwerker mit einer baunahen Ausbildung berechtigt.

– Die Qualifizierung kann für besagte Berufsgruppen auch durch eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Hochbau oder eine Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens für Wohngebäude erreicht werden (EnEV, Anlage 11, Nr. 1und 2).

– Wer den Energieausweise oder auch Wärmeschutznachweise bei Neubau erstellen darf, regeln die einzelnen Bundesländer.

– Der Austeller haftet für die eingetragenen Daten und hat die Eigentümerdaten auf Plausibilität zu prüfen. Der Eigentümer begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er falsche Daten angibt.

– Mit dem Energieausweis können Käufer, Mieter und Pächter den energetischen Verbrauch oder auch Bedarf von verschiedenen Häusern miteinander vergleichen.
– Der Bedarfsausweis zeigt den energetischen Ist-Zustand einer Immobilie auf und der Verbrauchsausweis den nutzerabhängigen Verbrauch.
– Der Energieausweis kann erste Informationen für Modernisierungsmaßnahmen liefern, welche die energetische Qualität der Gebäudehülle oder auch Anlagentechnik verbessern können.

– Bauherren oder Eigentümer brauchen einen Energieausweis, wenn ein Gebäude neu gebaut oder ein Bestandsgebäude umfassend saniert und abschließend nach EnEV bilanziert wird.
– Spätestens bei der Besichtigung hat der Eigentümer den Energieausweis vorzulegen, wenn ein Wohngebäude verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll und nach Abschluss des Vertrages zu übergeben.
– Für Wohngebäude ist der Energieausweis seit dem 01.07. 2008 Pflicht, die bis einschließlich 1965 gebaut wurden und ab dem 01.01.2009 für alle jüngeren Baujahre.

Kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche
– Baudenkmäler (nach jeweiligen Landesrecht)
– Gebäude mit spezieller Nutzung (z.B. Werkstätten oder Stallungen)
– Ferienhäuser
– Weitestgehend ungenutzte Gebäude, die nicht regelmäßig beheizt oder gekühlt werden.
Für ein bestehendes Mietverhältnis haben Mieter keinen Anspruch auf die Vorlage eines Energieausweises

– Der Verbrauchsausweis zeigt den Energieverbrauch über 3 Jahre/Perioden, inklusive der letzten Abrechnungsperiode auf und kann für Wohngebäude ab Baujahr 01.11.1977 erstellt werden.
– Für Gebäude, die vor dem 01.11.1977 gebaut worden sind, ist der Verbrauchsausweis möglich, wenn die gesamte Gebäudehülle energetisch saniert wurde. (Dach/Geschossdecke, Außenwand, Fenster)
– Ab 5 Wohneinheiten kann der Verbrauchsausweis baujahrunabhängig ausgestellt werden, wenn die Abrechnungsperioden 3 Jahre, inkl. der letzten Abrechnungsperiode, abbilden.
– Der Bedarfsausweis ist für Wohngebäude mit Baujahr vor 01.11.1977 auszustellen, deren Gebäudehülle nicht energetisch saniert ist. (Dach/Geschossdecke, Außenwand, Fenster)
– Der Bedarfsausweis ist Pflicht für Gebäude im Bestand und bei Neubau, für die keine Verbrauchsdaten über 3 Jahre, inkl. der letzten Abrechnungsperiode, vorliegen.

– Der Verbrauchsausweis ist preislich günstiger, weil er schneller ausgestellt werden kann. Allerdings hat er den Nachteil, dass der gemessene Verbrauch vom Verhalten des Nutzers beeinflusst wird. Zudem zeigt er keine energetischen Schwachstellen des Hauses auf.
– Sollen Fördermittel (z.B. zinsvergünstigte Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau) für die energetische Sanierung des Hauses bezogen werden, muss in der Regel ein Bedarfsausweis ausgestellt werden.

– Energieausweise behalten ab dem Zeitpunkt der Erstellung 10 Jahre ihre Gültigkeit.

Erstberatungsgespräch incl. Datenaufnahme

Analyse des (Wohn-) Objektes und der Heizungsanlage vor Ort Auswertung der Ergebnisse im Rahmen eines ausführlichen Beratungsberichtes:–Empfehlung von Einsparmaßnahmen–Abgabe einer Kostenschätzung für die Einsparmaßnahmen–Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Einsparmaßnahmen–Bewertung des Einsatzes von erneuerbaren Energien–Hinweise auf Fördergelder

Persönliches Beratungsgespräch incl. Übergabe des Berichtes
 

– Die Kosten für einen Verbrauchs-Energieausweis belaufen sich bei diesem Schriftstück auf etwa 100 bis 150 Euro. Er ist relativ preiswert, da nur einige Daten erhoben werden müssen. Der Experte ermittelt nur die Wärmeverbrauchsdaten für die letzten drei Jahre und einige wenige spezifische Kennziffern des Objekts.

– Die Kosten für einen Bedarfs-Energieausweis sind ein ganzes Stück höher   als für den Verbrauchs-Energieausweis.

– Die Erstellung benötigt deutlich mehr Datensätze und bedarf einer Vor-Ort     Begehung zur Datenaufnahme!

– Die Kosten liegen dadurch meist zwischen 350 bis 500 Euro.

– Je nach Anzahl der Wohneinheiten sogar noch deutlich darüber. 

Verbrauchsausweis:

– Bei Wohngebäuden mit bis zu 2 Wohneinheiten und beheiztem Keller wird die Wohnfläche pauschal mit 1,35 multipliziert.

– Bei Wohngebäuden mit unbeheiztem Keller wird die Wohnfläche mit 1,2 multipliziert.

– Bei Wohngebäuden ab 3 Wohneinheiten wird die Wohnfläche mit 1,2 multipliziert.

Bedarfsausweis:

– Grundsätzlich ist die Gebäudenutzfläche für Wohngebäude nach der folgenden Formel zu ermitteln und damit ausschließlich vom beheizten Gebäudevolumen Ve abhängig.

A? = 0,32[m-1] * Ve[m³]

– Wenn die durchschnittliche Geschosshöhe größer als 3 m und kleiner als 2,5 m ist, wird die folgende Sonderformel angewendet

A? = (1/hG – 0,04[m-1]) * Ve[m³]

– Die Farbskala zeigt mit dem oberen Pfeil die Endenergie und mit dem unteren Pfeil die Primärenergie, welche für das Gebäude pro m² Nutzfläche aufgewendet wird.

– Die Farbskala zeigt im grünen Bereich einen guten energetischen Zustand der Gebäudehülle oder niedrigen Verbrauch an.

– Die Farbskala zeigt im orangenen/roten Bereich einen schlechten energetischen Zustand der Gebäudehülle oder hohen Verbrauch an.

– Das Ergebnis macht Modernisierungsmaßnahmen oder notwendige Anpassungen des Verbraucherverhaltens deutlich.

– Der Endenergiebedarf oder auch Endenergieverbrauch zeigt die jährliche Energiemenge, die für die Heizung und das Warmwasser aufgewendet wird.

– Der Bedarfsausweis zeigt einen rechnerischen Endenergiebedarf und der Verbrauchsausweis den nutzerabhängigen Endenergieverbrauch.

– Der Primärenergiebedarf oder auch Primärenergieverbrauch setzt sich aus der benötigten Endenergie, dem energetischen Aufwand zur Gewinnung, Aufarbeitung und dem Transport des Energieträgers zusammen. Der Energieträger kann Öl, Gas, usw. sein.

– Der Transmissionswärmeverlust ist ein Kennwert, der bei der Erstellung eines Bedarfsenergieausweises ermittelt wird. Er gibt an, wie viel Wärme über Türen, Fenster, Wände oder Dachflächen verloren geht und wird in Watt pro Kelvin und Quadratmeter angegeben. Je kleiner der Transmissionswärmeverlust ist, desto niedriger fallen in der Regel auch die Heizkosten aus.

– Die Energieeffizienzklassen wurden eingeführt, um die Kennwerte des Energieausweises schnell und einfach zu verstehen. Sie richten sich nach dem Endenergiebedarf und geben die Qualität eines Gebäudes von A+ über A bis H in neun Stufen an. Wie die Zahlenwerte zum Endenergiebedarf, ermöglichen die Energieklassen eine Aussage zu den entstehenden Heizkosten.

– Modernisierungsempfehlungen sollen wirtschaftlich sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen aufzeigen, mit denen die energetische Qualität der Gebäudehülle und Anlagentechnik verbessert werden kann.

– Die energetische Qualität im Bestand lässt sich mit einer nachträglichen Dämmung der Gebäudehülle und einem Austausch der alten Fenster steigern.

– Eine Modernisierung der veralteten Anlagentechnik und der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist denkbar.

– Der Einsatz von erneuerbaren Energien im Bereich der Anlagentechnik ist ein starker Hebel um die Energieeffizienz im Bestand zu verbessern und den CO2-Ausstoß zu senken.

– Das Inserat enthält den Energieausweistyp, der verbrauchs- oder bedarfsbasiert sein kann.

– Die Immobilienanzeige gibt Aufschluss über den verbrauchs- oder bedarfsbasierten Endenergiekennwert aus dem Energieausweis.

– Die Energieträger für die Heizung (z.B. Öl, Gas, usw.).

– Das Baujahr aus dem Energieausweis für das Wohngebäude.

– Die Energieeffizienzklasse aus dem Energieausweis für das Wohngebäude.

– Der Energieausweis soll die Vergleichbarkeit von Häusern bzw. Wohnungen sicherstellen. Jeder Eigentümer, aber auch jeder Miet- oder Kaufinteressent, soll sofort erkennen können, wie hoch der Energiebedarf eines Hauses oder einer Wohnung ist. Zudem enthält der Energieausweis Informationen darüber, wie ein Haus saniert oder modernisiert werden kann, um Energie einzusparen. Die möglichen Energieeinsparmaßnahmen zahlen sich dabei oft schon nach kurzer Zeit aus. Durch die Energieeinsparmaßnahmen erhöht sich zudem der Marktwert oder die Vermietbarkeit eines Hauses oder einer Wohnung.